Fermenter am Bauernhof und Gerede von Leuten
Blick oben in den Gärbehälter einer Biogasanlage
Die Reststoffe einer Biogasanlage
Im Maschinenraum einer Biogasanlage
in der Elektrozentrale einer Biogasanlage
zwischen Reaktor und Nachgärbehälter einer Biogasa…
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Semsakrebsler
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An der Franziskanerkirche
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Fenstergitter
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Versorgungeinheit der Biogasanlage
neben der Gülle der Schweineställe mit Kosubsteat wie Silomais. Über den für diese speziell für diese Anwendung weiterentwickelten senkrechten Schneckenförderer und eine Anbaueinheit vom niedersächsischen Landmaschinenproduzenten www.strautmann.com ,wird die Anlage über einen Frontlader aus dem Silolager zweimal täglich mit gehexeltem Grün, beispielsweise aus Mais hergestellt, versorgt.
Unter Luftabschluss und erhöhter Temperatur (vielleicht 60 Grad Celsius -deswegen die Isolierung um die aus Beton hergestellten Fermenter ) entsteht oben unter der Kunststoffolie in dem Behälter durch den mikrobiellen biologischen Abbau von orgarnischer Substanz Methangas (Hier wird auch Gülle aus der Schweinehaltung zugeführt).
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Unter Luftabschluss und erhöhter Temperatur (vielleicht 60 Grad Celsius -deswegen die Isolierung um die aus Beton hergestellten Fermenter ) entsteht oben unter der Kunststoffolie in dem Behälter durch den mikrobiellen biologischen Abbau von orgarnischer Substanz Methangas (Hier wird auch Gülle aus der Schweinehaltung zugeführt).
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Kurios: Warum Rasenschnitt nicht in die Biogasanlage darf
Als Michael Naglmüller seine Biogas-Anlage in Richardsreut bei Waldkirchen (Landkreis Freyung-Grafenau) vor knapp zwei Jahren in Betrieb nahm, sah die Zukunft der erneuerbaren Energien rosig aus. Damals galt noch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2009. "Wenn ich die Entwicklung jetzt sehe, würde ich keine Anlage mehr bauen", sagt der 38-jährige Landwirt heute. Die Wertschätzung für erneuerbare Energien sei zurückgegangen. Das merke man an der Einspeisevergütung, die mit dem EEG 2012 verringert worden sei. "Auch die Akzeptanz in der Bevölkerung ist schlecht."
Naglmüller betreibt eine Biogas-Anlage, die er mit nachwachsenden Rohstoffen speist. "Uns, den Betreibern von NaWaRo-Anlagen wird vorgeworfen, dass wegen uns Leute verhungern", so Naglmüller. Dabei verwende er nicht Getreide oder Gemüse, sondern vorwiegend Gras für den Gärungsprozess. Seit Neuestem jedoch mit einer Einschränkung: Er darf nur Gras, das er auf landwirtschaftlichen Flächen gemäht hat, einspeisen. Rasenschnitt, den er von Nachbarn zur Verfügung gestellt bekam, darf er nicht mehr zur Energieerzeugung verwenden.
Denn "Grünschnitt aus der privaten und öffentlichen Garten- und Parkpflege" gilt seit dem EEG 2012 endgültig nicht mehr als nachwachsender Rohstoff. Speist Naglmüller den Rasenschnitt dennoch ein, läuft er Gefahr, den Bonus für nachwachsende Rohstoffe zu verlieren. "Rasenschnitt gilt jetzt als Abfall", erklärt der Landwirt. Nur Biogas-Anlagen, die Abfall verarbeiten, dürfen ihn noch annehmen.
Bis 2012 rechtliche Grauzone
Mareike Enderle, Sprecherin des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, begründet die klare Definition von kommunalem Grünschnitt als Abfall mit dem Streben nach Rechtssicherheit. Im EEG 2009 seien für "Pflanzen und Pflanzenbestandteile, die im Rahmen der Landschaftspflege anfallen", Zusatzvergütungen gewährt worden.
In der Praxis sei daraufhin der Begriff sehr weit ausgelegt worden. Infolge dessen seien im EEG 2012 klare Definitionen zu den Einsatzstoffen für Biomasseanlagen erwähnt worden. Vor 2012 bewegte sich demnach das Einspeisen von Rasenschnitt in einer rechtlichen Grauzone.
Naglmüller könnte theoretisch auch weiterhin Bioabfälle verwenden. "Ich müsste genau berechnen, wieviel Abfall eingespeist wurde, denn dann würde mir ein entsprechender Anteil von der NaWaRo-Förderung abgezogen." Der Verwaltungsaufwand sei dafür jedoch zu hoch, das rechne sich nicht. Der Landwirt, der seinen Milchkuhbetrieb in Waldkirchen hat, verbringt ohnehin schon viel Zeit bei seiner Biogasanlage in Richardsreut. "Zweimal täglich muss ich auf jeden Fall nachschauen." Dazu komme die u
Als Michael Naglmüller seine Biogas-Anlage in Richardsreut bei Waldkirchen (Landkreis Freyung-Grafenau) vor knapp zwei Jahren in Betrieb nahm, sah die Zukunft der erneuerbaren Energien rosig aus. Damals galt noch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2009. "Wenn ich die Entwicklung jetzt sehe, würde ich keine Anlage mehr bauen", sagt der 38-jährige Landwirt heute. Die Wertschätzung für erneuerbare Energien sei zurückgegangen. Das merke man an der Einspeisevergütung, die mit dem EEG 2012 verringert worden sei. "Auch die Akzeptanz in der Bevölkerung ist schlecht."
Naglmüller betreibt eine Biogas-Anlage, die er mit nachwachsenden Rohstoffen speist. "Uns, den Betreibern von NaWaRo-Anlagen wird vorgeworfen, dass wegen uns Leute verhungern", so Naglmüller. Dabei verwende er nicht Getreide oder Gemüse, sondern vorwiegend Gras für den Gärungsprozess. Seit Neuestem jedoch mit einer Einschränkung: Er darf nur Gras, das er auf landwirtschaftlichen Flächen gemäht hat, einspeisen. Rasenschnitt, den er von Nachbarn zur Verfügung gestellt bekam, darf er nicht mehr zur Energieerzeugung verwenden.
Denn "Grünschnitt aus der privaten und öffentlichen Garten- und Parkpflege" gilt seit dem EEG 2012 endgültig nicht mehr als nachwachsender Rohstoff. Speist Naglmüller den Rasenschnitt dennoch ein, läuft er Gefahr, den Bonus für nachwachsende Rohstoffe zu verlieren. "Rasenschnitt gilt jetzt als Abfall", erklärt der Landwirt. Nur Biogas-Anlagen, die Abfall verarbeiten, dürfen ihn noch annehmen.
######## Bis 2012 rechtliche Grauzone
Mareike Enderle, Sprecherin des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, begründet die klare Definition von kommunalem Grünschnitt als Abfall mit dem Streben nach Rechtssicherheit. Im EEG 2009 seien für "Pflanzen und Pflanzenbestandteile, die im Rahmen der Landschaftspflege anfallen", Zusatzvergütungen gewährt worden.
In der Praxis sei daraufhin der Begriff sehr weit ausgelegt worden. Infolge dessen seien im EEG 2012 klare Definitionen zu den Einsatzstoffen für Biomasseanlagen erwähnt worden. Vor 2012 bewegte sich demnach das Einspeisen von Rasenschnitt in einer rechtlichen Grauzone.
Naglmüller könnte theoretisch auch weiterhin Bioabfälle verwenden. "Ich müsste genau berechnen, wieviel Abfall eingespeist wurde, denn dann würde mir ein entsprechender Anteil von der NaWaRo-Förderung abgezogen." Der Verwaltungsaufwand sei dafür jedoch zu hoch, das rechne sich nicht. Der Landwirt, der seinen Milchkuhbetrieb in Waldkirchen hat, verbringt ohnehin schon viel Zeit bei seiner Biogasanlage in Richardsreut. "Zweimal täglich muss ich auf jeden Fall nachschauen." Dazu komme die umfassende Bürokratie.
Geholfen sei mit der neuen Regelung niemandem, außer den Betreibern von Abfall-Biogasanlagen, meint Naglmüller. Die Nachbarn müssten ihren Rasen nun zur Grüngutannahmestelle befördern. Einige von ihnen pflegten mehrere große Flächen, müssten also hohe Menge Grünschnitt über weite Strecken transportieren − was nicht gerade umweltfreundlich sei.
Michael Naglmüller ist nicht auf das Grüngut seiner Nachbarn angewiesen. Finanzielle Einbußen hat der Betreiber einer Großanlage, die 100 Kilowatt pro Stunde produziert, kaum. Doch die neuen Gegebenheiten haben ihn ernüchtert, was die Wertschätzung erneuerbarer Energien durch die Politik betrifft
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