Schattenwand
Da läuft die Zukunft
RIGHT
Tombeaux Saadiens - ضريح السعديين
Winter in Marrakesch
Winter anderswo
Jardin Majorelle (1)
Swan Sea
Same same, but different. No. 1
Same same, but different. No. 2
Same same, but different. No. 3
Same same, but different. No. 4
Same same, but different No. 5
Same same, but different. No. 6
Same same, but different. No. 7
Same same, but different. No. 8
Same same, but different No. 9
Same same, but different
journiApp - Moment 18
journiApp - Moment 18
Sehstück 1/50
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Sonne satt ...
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Altstadt-Blues
women
In der Altstadt
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Sunset Koutoubia
Sunset Koutoubia
Chinguitti
Sunset Marrakech
on the sunny side
Meknes. Medina
Licht und Schatten
Riad Tamarrakecht
Merry Christmas ! Frohe Weihnachten !
... ab in die Wüste
a view from Torghatten
journiApp - Moment 17
Torghatten frontal
19/50 - Torghatten
Leaving Brønnøysund
18/50 - Aldersund
1/3200 • f/7.1 • 70.0 mm • ISO 500 •
Canon EOS 6D
EF70-300mm f/4-5.6L IS USM
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a new generation
Übrigens:
Heute vor 100 Jahren wurde in Deutschland das Frauenwahlrecht eingeführt.
... und in Marokko ?
Marokkos Frauen besaßen zwar seit 1956 das aktive und passive Wahlrecht und das Recht auf kostenlose Schulbildung, von dem sie in großer Zahl profitierten. Das bisherige marokkanische Familienrecht aus dem Jahr 1957 basierte auf einer archaischen Auslegung islamischen Rechtsverständnisses ("Gehorsam gegen Versorgung").
2004 wurde unter König Mohammed VI. ein neues Personenstandsrecht eingeführt.
Es war die einschneidendste Sozialreform seit der Unabhängigkeit Marokkos
(von 1912 bis1956 war das Land französische Kolonie).
Seitdem gehören Marokkos Frauen nun zumindest theoretisch zu den emanzipiertesten der arabischen Welt.
Die wichtigsten Neuerungen:
1) Die Ehefrau und der Ehemann sind gemeinsam und gleichberechtigt für den Haushalt und die Familie verantwortlich; die bisherige Pflicht der Frau, dem Mann zu gehorchen, wird abgeschafft.
2) Männer und Frauen können gleichberechtigt und aus freien Stücken eine Ehe schließen. Die Frau braucht keinen Vormund mehr, kann sich aber vertreten lassen Die Möglichkeiten des Mannes, bis zu vier Frauen zu heiraten (Polygamie), werden stark eingeschränkt.
3) Der Ehemann kann seine Frau nicht mehr ohne weiteres verstoßen; den Frauen wird die Scheidung erleichtert. Das Aussprechen der Scheidungsformel (talaq) reicht nicht mehr aus, ebenso wenig wie der Vollzug der Ehescheidung vor einem Notar (adul). Das Scheidungsersuchen des Mannes oder der Frau muss in jedem Fall von einem staatlichen Familiengericht autorisiert werden.
4) Das Mindestheiratsalter für Frauen wird auf 18 Jahre heraufgesetzt; Ausnahmen sind mit richterlicher Genehmigung möglich.
5) Kinder, die vor der Ehe (während der "Verlobungszeit") gezeugt wurden, werden bei Eheschließung als gemeinsame Kinder anerkannt. Weigert sich ein Mann, die Vaterschaft anzuerkennen, kann er zum Vaterschaftstest gezwungen werden.
(Quellen: HIER und Wikipedia)
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Heute vor 100 Jahren wurde in Deutschland das Frauenwahlrecht eingeführt.
... und in Marokko ?
Marokkos Frauen besaßen zwar seit 1956 das aktive und passive Wahlrecht und das Recht auf kostenlose Schulbildung, von dem sie in großer Zahl profitierten. Das bisherige marokkanische Familienrecht aus dem Jahr 1957 basierte auf einer archaischen Auslegung islamischen Rechtsverständnisses ("Gehorsam gegen Versorgung").
2004 wurde unter König Mohammed VI. ein neues Personenstandsrecht eingeführt.
Es war die einschneidendste Sozialreform seit der Unabhängigkeit Marokkos
(von 1912 bis1956 war das Land französische Kolonie).
Seitdem gehören Marokkos Frauen nun zumindest theoretisch zu den emanzipiertesten der arabischen Welt.
Die wichtigsten Neuerungen:
1) Die Ehefrau und der Ehemann sind gemeinsam und gleichberechtigt für den Haushalt und die Familie verantwortlich; die bisherige Pflicht der Frau, dem Mann zu gehorchen, wird abgeschafft.
2) Männer und Frauen können gleichberechtigt und aus freien Stücken eine Ehe schließen. Die Frau braucht keinen Vormund mehr, kann sich aber vertreten lassen Die Möglichkeiten des Mannes, bis zu vier Frauen zu heiraten (Polygamie), werden stark eingeschränkt.
3) Der Ehemann kann seine Frau nicht mehr ohne weiteres verstoßen; den Frauen wird die Scheidung erleichtert. Das Aussprechen der Scheidungsformel (talaq) reicht nicht mehr aus, ebenso wenig wie der Vollzug der Ehescheidung vor einem Notar (adul). Das Scheidungsersuchen des Mannes oder der Frau muss in jedem Fall von einem staatlichen Familiengericht autorisiert werden.
4) Das Mindestheiratsalter für Frauen wird auf 18 Jahre heraufgesetzt; Ausnahmen sind mit richterlicher Genehmigung möglich.
5) Kinder, die vor der Ehe (während der "Verlobungszeit") gezeugt wurden, werden bei Eheschließung als gemeinsame Kinder anerkannt. Weigert sich ein Mann, die Vaterschaft anzuerkennen, kann er zum Vaterschaftstest gezwungen werden.
(Quellen: HIER und Wikipedia)
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Excellent photo - and by no means trivial in view of the oppression of women in many countries and cultures.
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