Dass anderen unsere Bilder gefallen, freut uns ja immer, und wenn sie sie dann auch noch für eigene Zwecke kommerziell nutzen wollen, fällt ja in der Regel auch noch ein bescheidener Obulus für uns ab. Kürzlich hat mich der Kraichgau Stromberg Tourismus e.V angeschrieben, weil er 5 meiner Fotos für seine Zwecke nutzen wollte und hat mir die folgende Vereinbarung geschickt. Das finde ich nun wirklich dreist, da werden alle Rechte gefordert bis hin zur Vermarktung an Dritte und die Überlassung erfolgt kostenlos! NIEMALS! Ich finde das ziemlich unanständig und darüber hinaus respektlos. Wir lassen uns doch nicht über den Tisch ziehen!

Aber lest selbst:

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Vereinbarung für die Überlassung Ihres Bildmaterials
an den Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V. / Bildrechte


1. Geltungsbereich

Diese Vereinbarung gilt für das nachfolgend genannte Bild- und Bild-/ Ton-Material (Bildmaterial) – Auflistung siehe Anhang,

das Sie (bitte noch vervollständigen),

Lutz P (Partner)
…............................................................................. ggf. Vertretungsberechtigter
…............................................................................ Straße und Hausnummer
................................................................................PLZ Ort
Deutschland

dem
Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V.
Melanchthonstraße 3
75015 Bretten

zur Nutzung überlassen.


2. Zweck der Überlassung/Hintergrund dieser Vereinbarung

Der Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V. fördert und bewirbt den Tourismus der Region Kraichgau-Stromberg in Baden-Württemberg.
Zum Zweck dieser Tourismuswerbung arbeitet der Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V. deutschland- und europaweit mit Dritten zusammen, unter anderem mit Presse- und Medienvertretern, Kooperationspartnern aus Wirtschaft und der öffentlichen Hand, Verlagen, Werbeagenturen, Mediaagenturen, Onlinemarketingagenturen, Regionalverbänden, Gemeinden und Tourismusstellen innerhalb und außerhalb der Region Kraichgau-Stromberg.
Zu den verschiedenen Maßnahmen der Tourismuswerbung gehören insbesondere Publikationen im Print- und Onlinebereich, auch als Bewegtbild und im Rahmen von Multimediawerken, insbesondere in Form von Broschüren, Katalogen, Flyern, Newslettern, digitalen Datenträgern (wie z. B. CD-Roms, USB-Sticks), mobilen Endgeräten, öffentliche Zugänglichmachung im Internet, insbesondere die Verbreitung über Webseiten, Presseveröffentlichungen und PR-Maßnahmen, Veranstaltungen, Messen, Präsentationen (z. B. Für Reiseveranstalter, Pressevertreter, Endkunden) und Social-Media-Marketing.

3. Überlassung Bildmaterial

Zu dem in Ziffer 2 dieser Vereinbarung genannten Zweck überlässt der Partner dem Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V. Bildmaterial. Die Übergabe des Bildmaterials erfolgt in der Regel in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger oder als Datei.
Die Überlassung, Lizenz und Nutzung erfolgt unentgeltlich.

4. Nutzungsrechte Bildmaterial

Mit Übergabe des Bildmaterials räumen Sie dem Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V. die für die vorgenannten Nutzungszwecke und aufgezeigten Maßnahmen und für die Zusammenarbeit mit den genannten dritten Beteiligten notwendigen Nutzungsrechte wie folgt ein:

- als einfaches Nutzungsrecht,
- zeitlich unbeschränkt,
- räumlich unbeschränkt, auch weltweit über das Internet abrufbar,
- medial unbegrenzt, insbesondere für Werbe-, Presse- und PR-Zwecke,
- in sämtlichen Erscheinungsformen – Print wie online - und auf beliebigen Datenträgern sowie im Internet ,
- mit dem Recht das Bildmaterial zu vervielfältigen, zu speichern, zu verbreiten, zu vermieten, zu verleihen und öffentlich wiederzugeben,

- mit Bearbeitungsrecht, insbesondere mit dem Recht, das Bildmaterial nur in Teilen zu verwenden, Teile davon oder das Bildmaterial als Ganzes zu verkleinern und/oder zu vergrößern, als Collage als Ganzes oder in Teilen zusammen mit anderen Werken zu verarbeiten, als Bewegtbild zu verarbeiten und zu nutzen,
- mit Multimediarecht, also das Bildmaterial im Rahmen einer Multimediaproduktion mit anderen Werken, insbesondere mit Werbung zu vereinen, interaktiv auf elektronischem oder anderem Wege nutzbar zu machen,
- mit der Befugnis Nutzungsrechte an Dritte einzuräumen.

Eine Pflicht zur Namensnennung der Urheber des Bildmaterials besteht nicht, sofern im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

5. Garantie Bildrechte und Freistellung

Der Partner garantiert über die erforderlichen Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind.
Der Partner garantiert ebenfalls, dass eventuell erforderliche Zustimmungen abgebildeter Personen vorliegen.
Für den Fall, dass die garantierten Rechte, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, nicht im erforderlichen Maß vorliegen, stellt der Partner dem Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V. schon jetzt für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte frei, sofern der Partner hieran ein Verschulden trägt. Diese Freistellung umfasst auch die Übernahme der notwendigen Rechtsverfolgungskosten auf erstes Anfordern.

6. Gerichtsstand (bei Geschäftspartnern)

Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie Personen oder Unternehmen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Stuttgart.


….....................................................................................................
Ort/ Datum/ Unterschrift Partner